Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf 125 Euro extra im Monat

2017 nur gut die Hälfte der zu Hause lebenden pflegebedürftigen Menschen in Sachsen und Thüringen diesen Entlastungsbetrag beantragt. Das Geld kann für Angebote im Alltag genutzt werden wie Hilfe beim Einkaufen, Wäsche waschen, für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff.


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