1-2 mütterliche Todesfälle reichen aus, um den Eindruck von Handlungsbedarf bei Medien, Staatsanwälten und Politikern zu wecken

Ein großes Problem in Deutschland ist die Tatsache, dass bei Verlegung der Patientin in eine andere Klinik der Sterbefall nicht als Müttersterbefall in der externen Qualitätssicherung registriert wird.

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