Weil sich Kassen und Kliniken nicht auf die Abschlagshöhe für Mehrleistungen einigen können, schritt der Bundestag ein
                                    
                                    
                                    
                                    
                                
                                                                
                                Die Abschläge für stationäre Leistungen, die über das vereinbarte Maß hinausgehen, werden in den nächsten zwei Jahren bundeseinheitlich auf 35% festgelegt.
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                                    14.11.2016 
                                
                                                                                