Zahlreiche Krankenhäuser halten sich nicht an die DKG-BÄK-Empfehlungen zu leistungs­bezogenen Zielvereinbarungen

Darin heißt es: "Damit die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidungen gewahrt bleibt, dürfen finanzielle Anreize für einzelne Operationen/Eingriffe oder Leistungen nicht vereinbart werden. Dies gilt auch für Leistungskomplexe bzw. Leistungsaggregationen oder Case-Mix-Volumina."

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