Die Wettbewerbszentrale begründet ihre Klage damit, dass die Werbung auf
 der Webseite des Unternehmens irreführend sei. Dort wird für einen 
"100% gültigen AU-Schein" geworben. Es könne sein, dass in einem 
Rechtsstreit eine solche ...
                    
[mehr]18.11.2019