Hilfe zur Diagnosekodierung kommt 2011

Berlin, 21. Mai 2010 – Die Vorgaben zur richtigen Diagnoseverschlüsselung (ambulante Kodierrichtlinien) sollen am 1. Januar 2011 bundesweit in Kraft treten. Zuvor werden sie in den Praxen der bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten getestet. Die Testphase ist für das dritte Quartal dieses Jahres angesetzt. Im vierten Quartal erfolgt die Auswertung und Bewertung der Ergebnisse. Darauf hatten sich die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung Ende März geeinigt. "Die Vorgaben gelten für Kollektiv- und Selektivverträge gleichermaßen", erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.

"Es ist von immenser Bedeutung, dass die niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten ihre Leistungen richtig kodieren. Nur dann können wir die Veränderungen in der Morbidität gegenüber den Kassen nachweisen, um die notwendigen finanziellen Mittel für die Versorgung der Versicherten zu erhalten. Wir wollen eine Hilfe an die Hand geben, die das richtige Kodieren sehr erleichtert", erläuterte der KBV-Chef.
Die Kodierrichtlinien sind auf der Website der KBV als PDF und als Word-Datei abrufbar: www.kbv.de/kodieren.html. Darüber hinaus wird die KBV eine Checkliste sowie konkrete Beispiele für die Anwendung der Kodierrichtlinien in der Praxis im Internet veröffentlichen.