Oberverwaltungsgericht Magdeburg: E-Zigarette ist als Genussmittel einzustufen

In der Reihe der Gerichte, die über die "E-Zigarette" zu entscheiden haben, hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden: Die Nikotinflüssigkeit ist als Genussmittel einzustufen.

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